16.03.2020
Not-Betreuungsangebot für Jahrgang 5 und 6 ab 25.03.2020
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte der Jahrgänge 5 und 6,
die Jahrgänge 5 und 6 müssen auf Anordnung des Gesundheitsamtes zu Hause bleiben (siehe mein Schreiben vom 12.03.2020) und dürfen das Not-Betreuungsangebot bis einschließlich 24.03.2020 NICHT wahrnehmen.
Ab dem 25.03.2020 wird es an der GE Norf für die Jahrgangsstufen 5 und 6 ein Not-Betreuungsangebot geben, wenn folgende Voraussetzungen bei den Eltern / Erziehungsberechtigten erfüllt sind:
- Die Entscheidung, ein Kind zur Betreuung in der Schule aufzunehmen, dessen Eltern in einer der untengenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, trifft die Leitung der GE Norf. Grundlage einer solchen Entscheidung ist zum einen ein Nachweis darüber,dass beide Elternteile (soweit nicht alleinerziehend) nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen. Darüber hinaus muss eine schriftliche Zusicherung (oder Zusicherung der Nachreichung der Vorlage) der jeweiligen Arbeitgeber beider Elternteile vorliegen, dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist.
- Zur kritischen Infrastruktur gehören folgende Arbeitsbereiche:
- Sektor Energie: Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik), insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
- Sektor Wasser, Entsorgung: Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung, insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
- Sektor Ernährung, Hygiene: Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)
- Sektor Informationstechnik und Telekommunikation: insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
- Sektor Gesundheit: insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
- Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen: insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers, Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)
- Sektor Transport und Verkehr: insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr, Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
- Sektor Medien: insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation
- Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune): Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind, Gesetzgebung/Parlament
- Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe: Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Der Vordruck der Stadt Neuss ist als Download hier
- Der Nachweis muss bis spätestens Freitag, d. 20.03.2020 der Schule vorliegen, damit ggf. eine Not-Betreuung eingerichtet werden kann.
Herzliche Grüße
Saga Sjölund
Schulleiterin