22.03.2020
neue Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte der Jahrgangsstufen 5 und 6
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Jahrgangsstufen 5 und 6,
folgende Information des MSB NRW möchte ich Ihnen weitergeben: Ab dem 23. März 2020 wird die bestehende Regelung zur Notbetreuung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
Änderungen und Ergänzungen ab 23. März 2020:
Aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen ist das ärztliche Personal, sind Pflegekräfte und Rettungsdienste besonders belastet. Aus diesem Grund gilt für Eltern oder Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende, die in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur (siehe mein Schreiben vom 16.03.2020) tätig sind, eine wichtige Erleichterung: Sie können Ihr Kind, unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder anderen Elternteils in die Notbetreuung geben, sofern eine Betreuung durch diese nicht gewährleistet ist. Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll damit um und bedenken immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt.
Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.
Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.
Über die Uhrzeiten kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Informationen geben. Sie werden aber sicherlich den üblichen Schulzeiten angepasst.
! WICHTIG! Um ggf. die benötigte Notbetreuung zu organisieren, benötigen wir bis spätestens Donnerstag, d. 26.03.2020 10 Uhr die Rückmeldung mit der Arbeitgeberbescheinigung per E-Mail (gesamtschule-norf@stadt.neuss.de) oder per Fax (02137-9975259) von Ihnen.
Das angepasste Formular finden Sie unter diesem Link:
Bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße
Saga Sjölund
Schulleiterin