07.04.2020

neueste Informationen vom MSB NRW



Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

hier die neuesten Informationen vom MSB NRW.

 
1. Aufnahme des Schulbetriebes nach den Osterferien

Die Entscheidung, ob und wie der Schulbetrieb nach den Osterferien weitergeht, wird vor allem unter den Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes zu treffen sein. Welche Verhaltensregeln ab dem 20. April 2020 gelten werden und welche Auswirkungen das auf den Schulbetrieb haben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen. Es ist aber beabsichtigt, Lehrkräfte und Eltern am 15. April 2020 über die weiteren Schritte zu informieren. Im Vordergrund werden dabei Informationen zur Ausgestaltung und zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbetriebes stehen.

 
2. Termine ZP 10

Die Termine für die ZP 10 hat Ihnen Frau Röhrbein-Kaske bereits mitgeteilt. Hier noch einmal für Sie zusammengefasst:

Termine für die zentralen Prüfungen im Schuljahr 2019/2020 am Ende der Klasse 10 an Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Primusschulen,  Gymnasien mit einer Klasse 10 (SI) und Förderschulen, am Ende des 4. Semesters an Abendrealschulen und am Ende der Klasse 11 an Waldorfschulen sowie an Waldorf-Förderschulen

 

Haupttermine

Deutsch

Dienstag, 12. Mai 2020

Englisch

Donnerstag, 14. Mai 2020

Mathematik

Dienstag, 19. Mai 2020

 

Nachschreibetermine für schriftliche Prüfungen

Deutsch

Freitag, 22. Mai 2020

Englisch

Dienstag, 26. Mai 2020

Mathematik

Mittwoch, 27. Mai 2020

Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten

Freitag, 05. Juni 2020

 

Mündliche Prüfungen

Erster Tag

Montag, 15. Juni 2020

Letzter Tag

Dienstag, 23. Juni 2020

Voraussetzung für die Umsetzung dieser Terminpläne ist die rechtzeitige Wiederaufnahme eines geregelten Unterrichts- und Schulbetriebs.

3. ERSTATTUNG VON STORNOKOSTEN FÜR ABGESAGTE SCHULFAHRTEN

Die Anträge können nur von den Schulen selbst, nicht aber von den Eltern oder den Vertragspartnern gestellt werden. Dies bedeutet, dass wir als Schule uns um die Rückerstattung aller Stornokosten kümmern.

Das Land Nordrhein-Westfalen tritt nicht in bestehende Verträge mit Dritten ein. Daher erfolgt die Auszahlung nicht direkt an die Eltern oder die Vertragspartner, sondern ausschließlich an die Schulen.

Die Auszahlungen der Erstattungen werden voraussichtlich am 15. Juni 2020 beginnen.

Sobald wir als Schule die Stornokosten erhalten haben, werden wir diese unverzüglich den Eltern erstatten. Bitte sehen Sie daher von Anfragen bezüglich der Stornokosten ab. Sicherlich wird dies bei der großen Anzahl der Schulen im Land seine Zeit dauern.

4. SONDERPROGRAMM DES WDR

Der WDR hat seine Programmangebote für Kinder und Jugendliche in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung bereits seit Mitte März ausgebaut. Auch in den Osterferien wird im WDR-Fernsehen ein Sonderprogramm für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ausgestrahlt.

Der Sender bietet unter anderem „Die Sendung mit der Maus“, die Serie „Rennschwein Rudi Rüssel“, Magazine wie „Wissen macht Ah!“, „neuneinhalb“, „Kann es Johannes?“ sowie auch Märchenverfilmungen an.

In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung plant der WDR auch für die Zeit nach den Osterferien ein lernorientiertes, moderiertes Sonderprogramm für Kinder und Jugendliche.

Gerade in Zeiten eingeschränkter Bewegungsmöglichkeiten sind Bildungsangebote für Kinder auch in den kommenden Wochen sinnvoll. Klar ist aber auch, dass es sich hierbei um Angebote handelt, denn Ferien sollen auch in diesen Zeiten Ferien bleiben.

Ich halte Sie alle selbstverständlich weiterhin auf dem Laufenden.

Herzliche Grüße

Saga Sjölund
Schulleiterin

2020-04-07T16:36:43+02:00
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