05.10.2020



Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,



die Herbstferien stehen vor der Tür und ich möchte Ihnen und Euch einige (neue) Informationen vom MSB NRW, der Stadt Neuss als Schulträger und aus unserer Schulgemeinschaft übermitteln. Dabei werden Ihnen und Euch einige Informationen sicherlich bekannt vorkommen, aber eine erneute Information kann sicherlich nicht schaden.

 

Durchlüftung und Hygiene

Alle Unterrichtsräume werden regelmäßig und wirksam durchlüftet. Selbstverständlich stehen ausreichend Seife, Desinfektionsmittel und Papiertücher zur Verfügung. Die Seifenspender und Papiertuchhalter in den Sanitärräumen werden mehrmals täglich nachgefüllt. Auch in den Klassenräumen wird täglich der Bestand kontrolliert und ggf. nachgefüllt.

Eine Sicherheitsbegehung und Überprüfung hat gemeinsam mit der Schulleitung und dem Hausmeister in der vergangenen Woche stattgefunden.

Bitte geben Sie Ihrem Kind für die kältere Jahreszeit eine Fleece- oder Strickjacke mit, damit es etwas zum Überziehen hat, wenn es im Klassenraum durch das Lüften kühler wird. 

 

Distanzunterricht

Im Falle einer (Teil-) Schulschließung werden die Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult. Sie erhalten demnächst von Frau Röhrbein-Kaske (Didaktische Leiterin) hierzu genauere Informationen.

Erkrankte Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/ Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern (Jahrgang 5 und 6) abzuholen. Bis zum Verlassen der Schule werden sie auf dem Schulhof – getrennt von allen anderen – untergebracht.

Die Schulleitung nimmt in diesem Fall mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf, welches über das weitere Vorgehen entscheidet.

Schnupfen

Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Gemäß § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG empfehlen wir angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens, dass die Schülerin oder der Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres/seines Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung durch einen Arzt/eine Ärztin durch die Eltern zu veranlassen.

 

Klassenchat (WhatsApp)

Klassenchatgruppen in WhatsApp in den jüngeren Jahrgansstufen entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Wir raten dringend von diesen Gruppen, auch in den älteren Jahrgängen, ab. Die Kommunikation in diesen Gruppen erfolgt auf eigene Verantwortung der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Weitere Informationen erhalten Sie u.a. hier: https://www.klicksafe.de/service/aktuelles/news/detail/welches-mindestalter-gilt-fuer-whatsapp/

Schulische Belange können über den Schulmanager ausgetauscht werden.

 

Mund-Nasen-Bedeckung

An allen weiterführenden Schulen, also auch an der GE Norf, besteht den Vorgaben des MSB zufolge weiterhin im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und während der Pausen eine Pflicht zum Tragen einer Mund- Nase-Bedeckung. Ohne eine Mund-Nase-Bedeckung ist das Betreten des Schulgebäudes und somit die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

Dies gilt auch für Eltern und Gäste, die das Schulgebäude betreten.

 

Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, Mund- Nase-Bedeckungen zu beschaffen. Schutzvisiere (z.B. aus Plexiglas) sind laut Angaben des MSB nicht zulässig, da das Tragen eines Visieres nicht den gleichen Schutz wie eine
eng am Gesicht anliegende textile MNB bietet. Daher stellen Visiere keinen Ersatz für eine MNB dar.

Bitte geben Sie Ihrem Kind genügend Masken mit. In den vergangenen Schulwochen haben wir täglich mehrfach „Notfall“-Masken an Schülerinnen und Schüler verteilt. Die vom Schulträger zur Verfügung gestellten Notfall- Masken sind bald aufgebraucht.

Wenn eine Schülerin/ein Schüler aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen darf, ist die Schule unter Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bestätigung zu informieren.

Wir empfehlen und bitten trotzdem dringend um das Tragen einer MNB im Unterricht.

 

Neubau

Die Fertigstellung des Neubaus verzögert sich um einige Wochen. Die heutige Baubesprechung mit dem Schulverwaltungsamt, Gebäudemanagement und Architekturbüro hat folgenden Plan ergeben: Die Jahrgangsstufen 7 und 8 werden nach den Herbstferien in den 1. Stock des Neubaus umziehen.

Wann die Jahrgangsstufen 9 und 10 umziehen, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Dies entscheidet sich Anfang November.

Die Mensa/Aula und die Fachräume im Erdgeschoss werden im neuen Jahr bezugsfertig sein.

 

ÖPNV/Schülerspezialverkehr

Für den Infektionsschutz im Schülerverkehr des ÖPNV und auch im Schülerspezialverkehr ist die Coronaschutzverordnung des Ministeriums
für Arbeit, Gesundheit und Soziales in der geltenden Fassung gültig. Sie verlangt bei der Nutzung des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen verpflichtend das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung

Schülerinnen und Schüler, die sich nicht an die Vorgabe halten und uneinsichtig sind, werden des Busses verwiesen.

Es werden zusätzliche Busse im ÖPNV eingesetzt werden, so dass die Busse zukünftig nicht mehr so überfüllt sind. Die genauen Zeiten liegen uns noch nicht vor. Bitte machen Sie Ihre Kinder auf die Zusatzbusse aufmerksam. Es müssen sich nicht alle in den ersten Bus quetschen.

Private Reisen von Schülerinnen und Schülern in Covid-19-Risikogebiete

Zu Ihrer und Eurer Information möchte ich auf folgende Hinweise des MSB NRW aufmerksam machen:

Bei der Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland (Reiserückkehr) gelten besondere Regelungen, aus denen sich wichtige Verpflichtungen – auch für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder alle anderen an Schulen tätigen Personen – ergeben.

Private Reisen in Risikogebiete bedürfen aktuell einer besonderen Planung und Umsicht; ggfs. müssen bestehende Planungen aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben oder medizinischer Einschätzungen auch kurzfristig geändert werden. Die Situation kann sich täglich ändern und muss im Blick gehalten werden (www.rki.de/covid-19-risikogebiete).

Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet ist die aktuelle Coronaeinreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Derzeit gilt diese in der Fassung vom 19.09.2020.

Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten regelmäßig in Quarantäne begeben (s.o.). Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten. Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.

Schülerinnen und Schüler in Quarantäne bleiben dem Unterricht aus Rechtsgründen fern. Dieser Umstand stellt keine Schulpflichtverletzung und keinen schulischen Pflichtenverstoß der Schülerin oder des Schülers dar.

Nach § 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW müssen die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler im Falles eines Schulversäumnisses die Schule unverzüglich benachrichtigen und schriftlich den Grund mitteilen. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung von Quarantänemaßnahmen versäumt wird, kann die Schule im Fall der gesetzlichen Quarantäne gemäß § 3 CoronaEinrVO von den Eltern Nachweise über die Reise in ein Risikogebiet verlangen und im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne beim Gesundheitsamt Erkundigungen einziehen, ob und ggfls. welche Maßnahmen dort aufgrund des Infektionsschutzgesetzes oder aufgrund der nach dem Infektionsschutzgesetz erlassenen Bestimmungen getroffen worden sind.

Für die Nachholung quarantänebedingt nicht erbrachter Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Klausuren) gelten die Bestimmungen der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

Quarantänemaßnahmen von Schülerinnen und Schülern

Die Anwesenheit in der Schule, also die Teilnahme am Präsenzunterricht und sonstigen Schulveranstaltungen, ist für die Dauer einer Quarantäne ausgeschlossen.

Ausschließlich das Gesundheitsamt beschließt über etwaige individuelle Quarantänemaßnahmen und (Teil-) Schließungen von Schulen.

 Die Schülerinnen und Schüler sind auch weiterhin verpflichtet, sich auf diesen Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und ggf. die Hausaufgaben zu erledigen. Ab diesem Schuljahr fließen die Aufgaben, die zu Hause erledigt werden müssen, in die Benotung ein.

Die Schülerinnen und Schüler, die zu Hause bleiben müssen, kümmern sich selbstständig um einen Lernpaten und informieren die jeweilige Klassenleitung per Schulmanager bzw. E-Mail hierüber. Bitte in den höheren Klassen auch an Lernpaten in den Kursen denken.

Die jeweilige Klassenleitung informiert die entsprechenden Fachkolleginnen und -kollegen. Die Lernpaten bringen ggf. Bücher, Materialien und Aufgaben zu der betroffenen Schülerin/dem Schüler nach Hause (ggf. in den Briefkasten).

Die Schülerinnen und Schüler können über den Schulmanager den Kontakt zu den jeweiligen Kolleginnen und Kollegen für Nachfragen herstellen.

Diese Regelung findet auch Anwendung bei einer Erkrankung. Selbstverständlich sollte ein erkranktes Kind nicht in der Zeit der Erkrankung arbeiten, aber es muss eigenständig den versäumten Stoff nachholen.

Bitte denken Sie daran, Ihr Kind am 1. Tag der Krankheit vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat krank zu melden und die Schule über mögliche Quarantänemaßnahen zu informieren.

Sport- und Musikunterricht

Zum Sport- und Musikunterricht liegen noch keine neuen Vorgaben seitens des MSB vor. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder an den „Sporttagen“ wetterfeste Kleidung und Schuhe tragen. Jogginghosen sind als Kleidung auch weiterhin nicht gestattet.

Studientag

An Studientagen werden die Aufgaben für zu Hause per Schulmanager mitgeteilt.

Tag der offenen Tür – Projekttag

Der Tag der offenen Tür entfällt leider in diesem Jahr. Wir werden unseren neuen interessierten Eltern, Grundschulkindern und neuen Oberstufenschülerinnen und -schülern ein sehr ansprechendes Alternativprogramm anbieten. Mehr dazu demnächst auf unserer Website unter der Kachel „Tag der offenen Tür“ (www.ge-norf.de).

Am 21. November 2020 wird an unserer Schule ein Projekttag stattfinden. Es besteht Schulpflicht an diesem Tag. Nähere Informationen folgen nach den Herbstferien.

Versetzte Schulanfangszeiten / neuer Stundenplan

Der Schulträger, die Stadt Neuss, hat in Absprache mit uns und dem Gymnasium Norf die Schulanfangszeiten zur Entzerrung der morgendlichen Situation im ÖPNV auseinandergelegt.

Die Schulanfangszeiten unserer Schule werden ab dem 02.11.2020 auf 7.45 Uhr gelegt. Entsprechend verschiebt sich die gesamte Stundentafel.

Ebenso tritt am 02.11.2020 ein neuer Stundenplan in Kraft. Es wird sowohl zu zeitlichen als auch personellen Veränderungen in den Klassen kommen.

Zum Schluss noch eine positive Nachricht: In dieser Woche finden Einstellungsgespräche statt. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir sieben neue Kolleginnen und Kollegen einstellen können und Unterrichtskürzungen aufheben werden.

Ich hoffe, dass die Personalabteilung der Bezirksregierung die Verträge der neuen Kolleginnen und Kollegen fristgerecht fertigstellt. Ansonsten kommt es zu einem systembedingten Unterrichtsausfall.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie und Ihre Familien gesund!

Herzliche Grüße
Saga Sjölund
Schulleiterin

2020-10-05T15:27:32+02:00
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