16.03.2021
Informationen zum Einsatz von Selbsttests für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen
Vorgehensweise an der Gesamtschule Norf
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
im Auftrag des MSB NRW informiere ich Sie über die Schnelltests an Schulen.
Der Einsatz der Selbsttests basiert auf den aktuellen Vorgaben des MSB NRW [15.03.2021] Informationen zum Einsatz von Selbsttests für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw).
Schülerinnen und Schüler mit Symptomen
Schülerinnen und Schüler mit Symptomen dürfen nicht in die Schule kommen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine COVID-19-Erkrankung vorliegen könnte, müssen
Ihre Kinder zu Hause bleiben; die Eltern müssen Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufnehmen.
Abstands- und Hygieneregeln – Maskenpflicht
Die bestehenden Regeln bleiben trotz der Selbsttests bestehen. Ein negatives Testergebnis bedeutet nicht, dass die üblichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen vernachlässigt werden.
Informationen zu Selbsttests
An den Schulen in NRW werden sogenannte PoC-Schnelltests eingesetzt. Diese Tests können innerhalb von gut 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Insbesondere Personen mit hoher Viruslast können somit identifiziert werden. Bei den vom Land beschafften Tests handelt es sich um Selbsttests, d.h. um Tests zur Eigenanwendung. Bis zum Beginn der Osterferien werden ausschließlich Selbsttests der Firma „Roche“ an die Schulen geliefert. Eine Kurzanleitung des Selbsttests finden Sie ebenfalls auf der Seite im Bildungsportal: Anleitung_Schnelltest.pdf (schulministerium.nrw).
Durchführung der Selbsttests an der GE Norf
Zur Durchführung der Selbsttests tagt diese Woche das Krisenteam der GE Norf und vereinbart – angelehnt an den Vorgaben des MSB NRW – die Vorgehensweise bei uns an der Schule. Wir werden uns hierfür den Rat von medizinischem Fachpersonal einholen.
Zeitpunkt der Testungen
Zum genauen Zeitpunkt der Testungen kann ich noch keine Angaben machen, da uns als Schule noch nicht der Liefertermin der Tests vorliegt. Zu erwarten ist ein Start in der nächsten Woche; ggf. wird bereits in dieser Woche gestartet.
Die Vorankündigung der Tests Ihnen gegenüber ist hiermit erfolgt.
Ablauf einer Testung in der Schule
Die Selbsttests werden grundsätzlich bei Unterrichtsbeginn durchgeführt werden.
Bei der Testung wird sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen Schülerinnen und Schülern zu achten. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden.
Die Selbsttests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften oder sonstigem schulischen Personal selbst durch. Bei der Durchführung der Testungen sollen Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal keine Hilfestellungen (z.B. Abstriche vornehmen, Teströhrchen befüllen etc.) leisten.
Die Verlässlichkeit der Ergebnisse eines Selbsttests ist wesentlich von sorgfältigen Probenentnahmen abhängig. Zur Anschaulichkeit füge ich Ihnen einen Link eines Erklärvideos bei: https://m.youtube.com/watch?v=XGMlrqczycs&feature=youtu.be
Bitte schauen Sie sich zur Vorbereitung gemeinsam mit Ihrem Kind das Video an.
Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf
Bei Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der gegebenenfalls dazu führt, dass sie nicht in der Lage sind, den Selbsttest in der Schule eigenständig durchzuführen, wird der Selbsttest zu Hause durchgeführt. Die Eltern informieren die Schule im Fall eines positiven Testergebnisses und halten ihr Kind zu Hause. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weist darauf hin, dass bei einem positiven Testergebnis die Eltern unverzüglich auch einen
PCR-Test durch eine Ärztin/einen Arzt veranlassen müssen.
Ergebnisinterpretation des Selbsttests
Eine genaue Interpretation eines Ergebnisses finden Sie in der Kurzanleitung des Selbsttests im Bildungsportal:
Interpretation_Ergebnis.pdf (schulministerium.nrw)
Umgang mit einem positiven Testergebnis
Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler müssen unverzüglich unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden.
Die Schulleitung bzw. das Sekretariat informiert die Eltern über den Befund und schickt die Schülerin/den Schüler nach Hause. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 müssen die Kinder abgeholt werden. Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt sollte unbedingt vermieden werden.
Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern/Personensorgeberechtigte von zu Hause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen. Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen (u.a. häusliche Absonderung auch für Familienangehörige und ggf. die Lerngruppe, die Klasse, Kontaktpersonen) durch das Gesundheitsamt.
Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen (sog. „social bubble“) des betroffenen Verdachtsfalls sind aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls, nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten, sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.
Widerspruchserklärung der Eltern
Die Testung ist freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben.
Falls Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, schicken Sie bitte das beigefügte Formular bis Freitag, d. 19.03.2021 7.00 Uhr per Mail oder Post an das Sekretariat. Verantwortlich für die rechtzeitige Vorlage des Widerspruchs sind die Eltern.
Datenschutzrechtliche Vorgaben in Bezug auf die Ergebnisse
Die Lehrkräfte oder Aufsichtspersonen wirken darauf hin, dass die Testergebnisse der Selbsttests in der Klasse oder im Kurs auch bei negativer Testung vertraulich behandelt werden (kein Präsentieren oder Herumzeigen von Testergebnissen).