09.04.2021

aktuelle Information durch die Schulleitung



Liebe Schulgemeinschaft der Gesamtschule Norf,

Wie geht es nach den Osterferien weiter?

Wie Sie der Presse entnommen haben, findet in der nächsten Woche (12.04.-16.04.2021) für die Klassen 5 – 9, Teilgruppe A der 10er Klassen und die EF Distanzunterricht statt.

Die Teilgruppe B der Klassen 10 hat Präsenzunterricht nach Stundenplan. Für diese Teilgruppen sowie für die Schülerinnen und Schüler der Notbetreuung gilt ab der nächsten Woche eine Testpflicht.

Die Teilgruppe B führt den bereits bekannten Selbsttest unter Aufsicht der Klassenleitungen am Montag in der ersten Stunde durch.

Bitte geben Sie Ihren Kindern Wäscheklammern für die Teströhrchen mit.

Über diesen Link finden Sie eine Information zum aktuellen Test:

https://www.clinitest.siemens-healthineers.com/

 

WLAN in der Schule

Zurzeit funktioniert das WLAN nach Reparaturarbeiten am Netz nicht. Herr Metten hat das Problem bereits bei der zuständigen Stelle gemeldet. Ich kann Ihnen leider nicht versprechen, dass das Problem am Montag behoben sein wird. Dies liegt nicht in unserer Hand.

 

 

 

Pädagogische Betreuung (Notbetreuung)

Für die Klassen 5-6 findet eine Notbetreuung der Teilgruppe A statt.

Wenn Sie dringenden Bedarf an einer pädagogischen Betreuung für Ihr Kind aus den Jahrgangsstufen 5 und 6 haben und Ihr Kind nicht der Teilgruppe A angehört bzw. noch nicht angemeldet ist, melden Sie Ihren Bedarf bitte bis spätestens Sonntag, d. 11.04.20221 12 Uhr bei Annette Grave unter der bekannten E-Mail-Adresse an: vorname.nachname@ge-norf.nrw.schule

Wenn Sie die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen möchten, melden Sie dies bitte ebenfalls bis zum 11.04.2021 an Frau Grave.

 

Covid-19 Testungen an den Schulen

Ab der kommenden Woche hat die Landesregierung eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen angesetzt.

Der Besuch des Präsenzunterrichts wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Landesregierung verpflichtet die Schulen, die Selbsttests in der Schule durchzuführen. Die heute gelieferten Testkits, Siemens Clinitest, sind nicht dafür ausgelegt, dass sie mit nach Hause gegeben werden können. Informationen zu den Tests finden Sie unter
https://www.siemens-healthineers.com/de/point-of-care-testing/covid-19-testing/covid-19-tests/clinitest-covid-19-antigen-test

 

Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Die Bescheinigung über das negative Testergebnis muss mit in die Schule gebracht werden.

Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nach aktuellen Stand nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und werden wieder nach Hause geschickt.

 

Die bekannten grundlegenden Strukturen bleiben bestehen:

  • Der Unterricht sowohl zu Hause als auch in der Schule erfolgt gemäß Stundenplan.
  • Der Distanzunterricht erfolgt über den Schulmanager und über BBB.
  • Der Unterricht der Abschlussklasse 10 hat Vorrang.
  • Das bisherige Modell des asynchronen Hybridunterricht in Jahrgang 10 wird in der ersten Woche nach den Osterferien fortgeführt.
  • Der Präsenzunterricht in der Schule endet nach der 4. Stunde.
  • Die Schülerinnen und Schüler sollen nach Möglichkeit für den Präsenzunterricht ihre eigenen bzw. von der Schule entliehenen digitalen Endgeräte in die Schule mitbringen.
    • Eigene Geräte sind nicht über die Schule versichert.
    • Die Geräte müssen aufgeladen sein. Es gibt nicht genügend Steckdosen für alle Geräte in den Klassenräumen.
    • Wer kein transportables Endgerät hat, bringt bitte sein Smartphone mit.
  • Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist für alle Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Gruppe verpflichtend. Bei längerfristiger Abwesenheit bzw. Nichtteilnahme aufgrund einer Krankheit ist die Vorlage eines Attestes erforderlich (Schulpflicht).
  • Es besteht in der Schule die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
  • Ich empfehle, dass die Schülerinnen und Schüler mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
  • Die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler sowohl in der Schule als auch zu Hause wird täglich überprüft.
    • Die Schülerinnen und Schüler zu Hause melden sich zu Beginn jeder Stunde bei der jeweiligen Fachlehrkraft anwesend.
  • Ein Mittagessen wird nicht angeboten werden.
  • Die Teilnahme in der 6. und 7. Stunde ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.

 

  • BBB Stunden:
    • Stunde: Es erfolgt eine individuelle Regelung der 10er Klassen mit der jeweiligen Fachlehrkraft aufgrund des Fahrweges der Schülerinnen und Schüler in der Mittagspause. Es werden bevorzugt Unterrichtstunden über den Schulmanager erteilt.
    • Stunde: BBB ist möglich.

 

  • Klassenarbeiten
    • Die Fachlehrkräfte teilen ihren Schülerinnen und Schüler die Termine mit.
    • Die angesetzten Termine für die Jahrgangsstufen 5 – 9 für die erste Woche nach den Ferien werden verschoben.
    • Die Termine für die 10er bleiben – wie geplant – bestehen.

 

 

Nach der gestrigen Information durch das MSB NRW sind für uns noch Fragen offen. Über den weiteren Verlauf des Schulunterrichts informiere ich Sie in einer weiteren Mail in der nächsten Woche, wenn neue Informationen vorliegen.

 

Herzliche Grüße
Saga Sjölund
Schulleiterin

2021-04-09T18:09:04+02:00
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