15.04.2021

Informationen zum Wechselunterricht ab dem 19.04.2021
Liebe Schulgemeinschaft der Gesamtschule Norf,
wie gestern Abend aus der Presse zu erfahren war, startet ab nächster Woche (19.04.2021) der Unterricht für alle Jahrgangsstufen im Wechselunterricht.
Die bestehende Teilgruppe A (Einteilung wie vor den Osterferien) fängt an, damit es nicht zu unterschiedlichen Gruppen in Jahrgangsstufe 10 und in den restlichen Jahrgangsstufen kommt. Ebenso kann hierdurch der überarbeitete Klassenarbeitsplan bestehen bleiben.
Einteilung der A und B Gruppen:
Die Gruppeneinteilung für die Schülerinnen und Schüler bleibt bestehen. Die Schülerinnen und Schüler sollten wissen, in welcher Gruppe sie sind. Bei Unklarheiten sollen sie die Klassenleitungen über den Schulmanager kontaktieren.
Konzept Wechselunterricht Gesamtschule Norf
Folgende Vorgaben vom MSB NRW (Regelungen für Schulen ab dem 15. März 2021 | Bildungsportal NRW) liegen diesem Modell zu Grunde und haben weiterhin Bestand.
- Grundsätzlich sind in der Sekundarstufe I konstante Lerngruppen zu bilden, so dass eine Durchmischung im Rahmen der äußeren Differenzierung, im Wahlpflichtbereich sowie im Unterricht der zweiten Fremdsprache vermieden wird.
- Religionsunterricht wird in Präsenzphasen im Klassenverband erteilt.
- Ein regulärer Ganztagsbetrieb findet bis auf Weiteres nicht statt.
- In Phasen des Präsenzunterrichts führen die Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich Selbsttests durch.
Eine pädagogische Betreuung für die Jahrgangsstufen 5 und 6 ist weiterhin eingerichtet. Ansprechpartnerin ist Annette Grave:
annette.grave@ge-norf.nrw.schule
Selbsttests
Die anwesenden Teilgruppen sowie die Schülerinnen und Schüler der pädagogischen Betreuung führen den Test in der jeweils für sie 1. Stunde durch. Bitte geben Sie Ihren Kindern Wäscheklammern für die Teströhrchen mit.
Über diesen Link finden Sie eine Information zum aktuellen Test:
https://www.clinitest.siemens-healthineers.com/
- Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen. Das Testergebnis muss der Schülerin/dem Schüler in die Schule mitgegeben werden und muss zu Schulbeginn der jeweiligen Fachlehrkraft vorgezeigt werden.
- Als Schulleiterin muss ich Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung ausschließen.
- Ich muss Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte nicht getesteter Schülerinnen und Schüler in der Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) stehen. Eine Nichtteilnahme am Präsenzunterricht kann negative Auswirkungen auf den Schul- und Bildungserfolg haben.
- Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
- Das Gesundheitsamt wird von der Schule über das positive Ergebnis des Schnelltests informiert.
- Die betroffene Person muss von der Teilnahme am Präsenzschulbetrieb bzw. der Notbetreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.
Grundlegende Strukturen:
- Der Wechselunterricht erfolgt im wöchentlichen Wechsel (A und B Gruppen).
- Der Unterricht erfolgt gemäß Stundenplan.
- Der Unterricht der Abschlussklasse 10 hat Vorrang.
- Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist für alle Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Gruppe verpflichtend. Bei längerfristiger Abwesenheit bzw. Nichtteilnahme aufgrund einer Krankheit ist die Vorlage eines Attestes erforderlich (Schulpflicht).
- Die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler sowohl in der Schule als auch zu Hause wird täglich überprüft.
- Der Unterricht in der Schule endet von Montag bis Donnerstag nach der 4. Stunde. Freitags haben einige Jahrgangsstufen in der 5. Stunde Unterricht.
- Die Teilnahme in der 6. und 7. Stunde im Distanzunterricht ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
- Alle Klassen werden in ihren eigenen Klassenräumen unterrichtet. Das WLAN funktioniert sowohl im Bestandsgebäude als auch im Neubau.
- Die Klassenleitungen informieren ihre Klassen über die Räumlichkeiten, Pausenregelungen und Zu- und Abgänge.
- Die pädagogische Betreuung bleibt in ihren Räumen.
- Eine Vermischung von Gruppen wird somit vermieden.
- Die Notbetreuung regelt die Pausenzeiten so, dass eine Vermischung mit den anderen Gruppen vermieden wird.
- Jahrgangsstufe 10:
- Das bisherige Modell des asynchronen Hybridunterrichts wird fortgeführt.
- Die Schülerinnen und Schüler sollen nach Möglichkeit ihre eigenen digitalen (aufgeladenen) Endgeräte mit in die Schule bringen. Die eigenen Geräte sind nicht über die Schule versichert.
- Die Geräte müssen aufgeladen sein.
- Jahrgangsstufe 9:
- Kombination aus asynchronen Hybridunterricht in den Hauptfächern (D, M, E, WP Fach) und Präsenzunterricht bzw. Distanzunterricht in den anderen Fächern.
- Freitag 5. Stunde: Religion im halben Klassenverband
- Die Schülerinnen und Schüler sollen nach Möglichkeit ihre eigenen bzw. entliehenen digitalen Endgeräte mitbringen. Die eigenen Geräte sind nicht über die Schule versichert.
- Die Geräte müssen aufgeladen sein.
- Jahrgangsstufen 7 und 8:
- 7: Zusätzliche WP (Fremdsprachen) Stunde Freitag 5. Stunde:
- 8: Montag 1. Stunde: S, F: alle Schülerinnen und Schüler mit Fremdsprache erscheinen zur 1. Stunde. Der Unterricht erfolgt im Klassenverband.
Klassenarbeiten:
- Der Klassenarbeitsplan ist diesem Schreiben beigefügt. Er gilt bis auf Weiteres.
- Die genauen Termine teilen die jeweiligen Fachlehrkräfte mit.
- Mögliche Änderungen aufgrund des Pandemiegeschehens sind möglich.
- In einigen Jahrgangsstufen werden drei Klassenarbeiten pro Woche geschrieben. Dies lässt sich aufgrund der knappen Zeit nicht vermeiden. Über diese Ausnahme habe ich als Schulleiterin entschieden.
- Eine Reduzierung der Klassenarbeiten in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 ist zurzeit noch nicht vom MSB NRW genehmigt.
- Unsere Schülerinnen und Schüler sind gut auf ihre Klassenarbeiten vorbereitet. Das Kollegium der GE Norf hat die derzeitige besondere Zeit im Blick und begleitet unsere Schülerinnen und Schüler mit Herz und ihrem pädagogischen und fachlichen Können.
Es gilt abzuwarten, wie das Pandemiegeschehen sich weiterentwickelt und welche Konsequenzen sich hieraus für die Schulen ergeben.
Es werden bessere Zeiten kommen!
Herzliche Grüße
Saga Sjölund
Schulleiterin