11.05.2021
Liebe Schulgemeinschaft der Gesamtschule Norf,
hier einige neue Informationen für die letzten Wochen bis zu den Sommerferien.
Auf der nächsten Schulpflegschaftssitzung werden wir über Projekte an unserer Schule und den Umbau informieren.
Selbsttests
Zur Durchführung der Selbsttests wurden die weiterführenden Schulen durch das Land NRW mit Tests beliefert, bei denen ein Naseninnenabstrich gemacht werden muss.
- Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.
- Ebenso kann ein offizieller Immunisierungsnachweis vorgelegt werden.
- Das Testergebnis bzw. der Immunisierungsnachweis muss der Schülerin/dem Schüler in die Schule mitgegeben werden und muss zu Schulbeginn der jeweiligen Fachlehrkraft vorgezeigt werden.
- Sollte ein Kind den Selbsttest aufgrund einer Nasenverletzung nicht durchführen können oder derzeit Medikamente einnehmen, welche die Blutgerinnung hemmen, so ist in diesen Fällen ein inhaltlich schlüssiges Attest vorzulegen. Nach Vorlage eines Attests ist entweder
- ein anderer Selbsttest (z.B. Spucktest) in der Schule unter Aufsicht des schulischen Personals durchzuführen
- oder ein Nachweis nach § 2 Abs. 1 CoronaTestQuarantäneVO vorzulegen.
Die Beschaffung obliegt den Eltern. Wichtig ist, dass es sich um einen zugelassenen Test handelt. Siehe: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html
- Als Schulleiterin muss ich Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung ausschließen.
- Ich muss Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte nicht getesteter Schülerinnen und Schüler in der Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) stehen. Eine Nichtteilnahme am Präsenzunterricht kann negative Auswirkungen auf den Schul- und Bildungserfolg haben.
- Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
- Das Gesundheitsamt wird von der Schule über das positive Ergebnis des Schnelltests informiert.
- Die betroffene Person muss von der Teilnahme am Präsenzschulbetrieb bzw. der Notbetreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.
Zentrale Abschlussprüfungen Jahrgang 10
Die ZAP finden an folgenden Tagen statt:
Mittwoch, d.19. Mai 2021: Deutsch
Donnerstag, d. 20. Mai 2021: Englisch
Donnerstag, d. 27. Mai 2021: Mathematik
Bei krankheitsbedingten Fehlen ist zwingend ein Attest vorzulegen.
Die Abschlussprüfungen werden im Sinne des Infektionsschutzes in kleineren Gruppen aufgeteilt nach E- und G- Kursen geschrieben. Dies bedeutet für uns als Schule einen erheblichen Mehraufwand an Organisation, Räumen und Personal. An diesen Tagen werden daher einzelne Jahrgangsstufen zu Hause im Distanzunterricht beschult werden müssen.
Mittwoch, d.19. Mai 2021: Jahrgangsstufe 9 Distanzunterricht
Donnerstag, d. 20. Mai 2021: Jahrgangsstufe 8 Distanzunterricht
Donnerstag, d. 27. Mai 2021: Jahrgangsstufe 7 Distanzunterricht
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Abschlussfeier Jahrgang10 am 25.06.2021
Die diesjährige Abschlussfeier steht, wie schon im letzten Jahr, im Zeichen des Infektionsschutzes: Wir planen nach den aktuellen Vorgaben und werden die Abschlussfeier klassenweise durchführen.
10.1: 10.30 Uhr
10.2: 12.00 Uhr
10.3: 13.30 Uhr
10.4: 15.00 Uhr
10.5: 16.30 Uhr
Wir bitten darum, dass pro Schülerin/Schüler nicht mehr als 2 Begleitpersonen kommen. In dringenden Fällen melden Sie Ihren Mehrbedarf unverzüglich bitte bei der Klassenleitung an (z.B. Betreuungsproblem eines Geschwisterkindes). Dies ist für unsere Planung wichtig, da Sie in Dreiergruppen sitzen werden.
Alle Begleitpersonen müssen für die Abschlussfeier vorlegen:
- einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle (zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes) oder
- einen offiziellen Immunisierungsnachweis oder
- einen Nachweis über die vollständige Impfung (Impfpass).
Der Einlass mit der Kontrolle eines Nachweises wird am Haupteingang sein, der Ausgang erfolgt über einen anderen Zugang. So vermeiden wir eine Durchmischung der Gruppen. Zwischen den einzelnen Veranstaltungen wird die Aula gereinigt.
An diesem Tag (25.06.2021) endet der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler nach der 2. Stunde. Die Klasse 8.1 hat aufgrund einer Prüfung voraussichtlich Unterricht in der 3. und 4. Stunde.
Für den Jahrgang 5 und 6 wird für die 3. und 4. Stunde bei dringendem Bedarf eine Notbetreuung eingerichtet werden.
Ganztägige Zeugniskonferenz 22.06.2021
Dieser Tag ist ein Studientag für unsere Schülerinnen und Schüler. Zusätzlich zu den Zeugniskonferenzen müssen wir diesen Tag für diverse Umräumaktionen in den Verwaltungsräumen nutzen.
Eine pädagogische Betreuung für die Jahrgangsstufen 5 und 6 wird angeboten. Ansprechpartnerin ist Annette Grave:
annette.grave@ge-norf.nrw.schule
Zeugnisausgabe 02.07.2021
Die Zeugnisausgabe am letzten Schultag ist wie folgt geregelt:
Teilgruppe A: 7.45 Uhr – 9.15 Uhr
Teilgruppe B: 9.30 Uhr – 11.00 Uhr Selbsttestung vor der Ausgabe bzw. anderer Nachweis (s.o.)
Die Teilgruppe B hat in der letzten Schulwoche Distanzunterricht. Die Teilnahme hieran sowie an der Zeugnisausgabe ist verpflichtend.
Ich hoffe, es geht Ihnen allen trotz der Situation gut und Sie verlieren nicht den Mut, sondern schauen positiv in die Zukunft.
Herzliche Grüße
Saga Sjölund
Schulleiterin