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Schulpflegschaft2023-11-21T17:18:33+01:00


Die Schulpflegschaft ist die Vertretung der Eltern und Erziehungsberechtigten an einer Schule. Ihr gehören die gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Vertretungen an.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.

An der GE Norf ist immer die Schulleitung als Gast mit anwesend, um über die Arbeit in der Schule zu berichten und um für die Fragen der Eltern da zu sein.

Diesem Gremium wird an unserer Schule ein hoher Stellenwert eingeräumt. Dies zeigt sich u.a. in der engen Zusammenarbeit und dem ausgezeichneten Austausch zwischen Eltern und Schule.



Organigramm-Schulpflegschaftsvorsitz-Zustaendigkeiten_20.11.2023
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