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Antrag auf Freistellung – Beurlaubung2020-05-10T11:20:15+02:00


Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

diese Mitteilung informiert Sie darüber, was zu tun ist, wenn Sie mit Ihrem Kind einen Termin während des Schultages wahrnehmen müssen oder Ihr Kind beurlaubt werden soll.

Die Downloadmöglichkeit des „Antrages auf Freistellung/ Beurlaubung“ finden Sie am Ende des Textes.



Antrag der Freistellung bei Terminen während des Schultages (z.B. für einen Arzttermin)

Generell sollten Arzttermine in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden. In Ausnahmefällen, z.B. Anpassen einer Zahnspange, können Sie einen Antrag auf Freistellung vom Unterricht stellen. Hierzu füllen Sie den Antrag aus und geben ihn so früh wie möglich, spätestens eine Woche vorher, bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer ab. Diese geben Ihnen dann schriftlich eine Rückmeldung, ob der Termin wahrgenommen werden kann, wenn keine schulischen Gründe dagegen sprechen.


Antrag auf Beurlaubung, z.B. für ein Familienfest, einen Sportwettbewerb

Beantragen Sie bitte frühzeitig, mindestens eine Woche vorher, schriftlich bei einer Klassenlehrerin bzw. einem Klassenlehrer die Beurlaubung. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie unterhalb des Textes oder im Sekretariat.

Beurlaubungen vor oder nach den Ferien oder für mehr als zwei Schultage sind nur in dringenden Ausnahmefällen möglich und können nur nach einem persönlichen Gespräch mit der Schulleitung (Terminvereinbarung über das Sekretariat) und unter Vorlage der entsprechenden Nachweise bearbeitet werden.

Tragen Sie bitte in den Schulplaner ein, dass Sie diese Informationen zur Kenntnis genommen haben.

Vielen Dank.

Download: „Antrag auf Freistellung/ Beurlaubung“



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