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Schulkonferenz2020-10-01T14:28:25+02:00

Das oberste gemeinsame Mitwirkungsgremium ist die Schulkonferenz mit ihren Vertretern aus der Lehrer-, Eltern-, und Schülerschaft (ab Klasse 7). Die Mitglieder der Eltern der Schulkonferenz werden in der Schulpflegschaft gewählt, die der Lehrer in der Lehrerkonferenz und die der Schüler ab Klasse 7 in der Schülervertretung. Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Ausschließliche Entscheidungskompetenz hat sie im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften u.a. in folgenden Punkten: Schulprogramm, Qualitätsentwicklung und -sicherung, Festlegung der beweglichen Ferientage, Unterrichtsverteilung, Empfehlungen zum Tragen einheitlicher Schulkleidung, Erlass einer Schulordnung bis hin zur Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters.



Das Gremium, welches alle wichtigen Entscheidungen für eine Schule fällt, ist die Schulkonferenz.

In Nordrhein-Westfalen setzt sich die Schulkonferenz paritätisch aus Mitgliedern der Schulgemeinschaft zusammen. Das Schulgesetz sieht für Schulen einer Größe der Gesamtschule Norf 18 Mitglieder vor. Die Schulleiterin sitzt der Schulkonferenz vor, ihr Stellvertreter ist beratendes Mitglied – sie haben kein Stimmrecht – nur bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Schulleiterin den Ausschlag. Weitere beratende Mitglieder sind die SV-Verbindungslehrerinnen und -lehrer.

Die Schulkonferenz entscheidet unter anderem in folgenden Angelegenheiten (reduzierter Auszug aus dem Schulgesetz):

  • Schulprogramm

  • Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung,

  • Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern,

  • Festlegung der beweglichen Ferientage,

  • Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage,

  • Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen (…),

  • Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen,

  • Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind,

  • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,

  • Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen,

  • Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring,

  • Schulhaushalt,

  • Mitwirkung beim Schulträger,

  • Erlass einer Schulordnung,

  • Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung.

Die Schulkonferenz tagt drei- bis viermal im Schuljahr.



Viele Themen, über die die Schulkonferenz berät, sind auch in anderen Mitwirkungsgremien der Schule diskutiert worden. Diese, vom Schulgesetz her vorgesehenen Gremien sind die Fachkonferenzen sowie die die Klassenkonferenzen bzw. die Klassenpflegschaft.

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